Beurteilung eines Meisterstückes
    Im Staatsarchiv Osnabrück gibt es eine aufschlußreiche Beurteilung eines
    Meisterstücke von 1848 durch die Prüfungskommission und die Rechtfertigung des
    Prüflings hierauf:  
    
      
        
          
            | Bei der Vorzeigung des
            Meisterstücks des H. Rehm fanden sich bei Besichtigung desselben folgende Fehler: 1). Sämtlich Räder sind nicht gut gezahnt, namentlich ist der
            Grund derselben nicht gehörig flach. 
            2). Die Triebe sind sehr nachlässig gearbeitet, der
            Grund derselben nicht gleichmässig tief durchgestrichen, die Höhlungen an den Trieben
            nicht gut unterdreht und die Triebe überhaupt nicht gut geschliffen und poliert. 
            3). Die Zapfen überhaupt schlecht. 
            4) Die Hemmungstheile als Cylinder und Cylinderrad sind
            gut , wird indessen in Zweifel gestellt, daß Letzteres vom Verfertiger des Meisterstücks
            ohne fremde Hülfe gemacht ist , indem selbiger sich weigert, die dazu erforderlichen
            Maschinen vorzuzeigen und früher erwähnte Maschinen nicht zu haben. 
            5). Ist das Ganze unvollendet , weder die Räder noch
            flachen Stahltheile sind poliert und eben, so fehlen die beiden Zeigerräder. 
            Durch diesen angegebenen Mängel und Fehler können
            nicht die Überzeugung aussprechen dieses Meisterstück für gut anerkennen zumal Herr
            Rehm in Gegenwart der Unterzeichneten erklärt hat, daß mehrere Fehler an dem
            Meisterstücke sich befänden. 
            
              Heyl, als Altmeister 
              Gralmann 
              M.Heuser 
              G.Gralmann 
              H. Finkemann 
              Gersiek 
             
             | 
            
           
         
       
     
      
    2 Tage später , am 29.11.1848, sendet der Gescholtene eine Erwiderung: 
    
      
        
          
            | Dem Meisterstücke beyzulegen als
            Rechtfertigung seiten des Julius Rehm. Da
            die Herren Uhrmacher bei der Beschauung des Meisterstücks sich äußerten, daß das
            Stück flüchtig gearbeitet , jedoch von einem Verwerfen desselben durchaus keine Rede
            sey; so bemühen sich jetzt selbige Fehler zu suchen um entweder untauglich zu machen oder
            mich vielleicht hinhalten zu wollen. Da selbe angeben, es fehlten zwei Räder, so berichte
            ich, daß diese Räder nur zum Zeigerführen da seyen brauchen und durchaus nicht das
            Gehen oder Nichtgehen des Werkes bewirken, denn sonst müßten Zeiger Gehäuse und
            Zifferblatt etc: auch da sein. Da diese Räder aber bei mir schon angefertigt liegen , so
            sind selbe nicht beigegeben weil ohne Zifferblatt selbe nicht befestigt werden können
            also leicht verloren gehen könnten. 
            Daß die angegebenen Fehler bestehend in nicht feiner
            Unterdrehung der Triebe und polieren der Facetten unterblieben ist, findet seinen Grund
            darin daß dann das Werk durchaus gegen Vorschrift und nicht mehr, wie ich beauftragt
            wurde, ein leichtverkäufliches, sondern vielmehr Teuer verkäuflich geworden wäre. Auch
            ist in diesem Punkte durch aus nicht gegen die Regel gearbeitet und hat das Werk keinen
            Nachteil im Gehen; bleibt eher ganz der Willkür des Anfertigers überlassen. 
            Beauftragt wurde ich von dem betreffenden Herrn
            Vorsteher, ein "leichtverkäufliches Uhrwerk" anzufertigen und es gehend
            abzuliefern, welchen ich in allen Theilen unter Aufsicht der Herren Schaumeister
            nachgekommen bin.  
            Gegen alles nachträgliche Nachgehen meines .......ohne
            mein Beisein , indem durch böser Hand angebracht werden könnten, oder wohl schon
            angebracht muß ich ernstlich protestieren , kann mich also im Lande wie es vielleicht
            jetzt ohne versiegelt ja zu sein nicht einlassen. (Im letzten Absatz fehlen einige
            Worte).  | 
            
           
         
       
     
    Der Einwand des Prüflings, er habe eine "leichtverkäufliche Uhr "
    herstellen sollen, war keine Entschuldigung . Die neue Verordnung über die Handwerks-
    Verfassung, abgedruckt in den "Oldenburger Anzeigen " vom 27. Februar 1830, hebt
    die durch die ehemalige französische Besatzung eingeführte Gewerbefreiheit auf und
    führt im Vergleich zu den alten Zunftordnungen liberale Verordnungen ein.  
    In dieser Verordnung heißt es im Abschnitt MEISTER unter § 35 /1:  
    
      
        
          
            | Die Geschicklichkeit wird
            dargethan: 1) durch eine Probearbeit
            (Meisterstück), die in einem zwar künstlichen , doch leicht verkäuflichen oder
            bestellten Gegenstand bestehen muß.  | 
            
           
         
       
     
    Der Vorsteher des Prüfungsausschusses wird dem Prüfling diesen Passus vorgetragen
    haben und dieser bezieht sich nicht zu unrecht darauf. Das Aufbegehren der Prüflinge
    gegen unsinnige Prüfungsarbeiten hat sich durch alle Generationen bis heute gehalten. 
    Der Uhrmacher Julius Rehm wurde noch im Jahr 1848 als Meister anerkannt, so daß sein
    Einspruch gegen die Entscheidung der Prüfungskommission Erfolg hatte. 
    Als Gehilfe ist 1851 ein Wilhelm Krüger als Uhrmachergehilfe vermerkt, der noch 1873
    als Uhrmacher in den Archvalien auftaucht. 
      
     
    zu Regionalen Uhrmacherei/Osnabrück
      
     
    Uhrmacher
    in Osnabrück (Jahre -
    aufsteigend, in denen sie in Archivalien genannt werden)
    Die folgende Liste nennt Uhrmacher und
    Uhrenhändler in den Zeiträumen, in denen sie in Dokumenten vorkommen. Wenn diese
    Darstellung zwangsläufig lückenhaft ist, so ergibt sich doch eine gewisse Cronologie
    ihrer Tätigkeit in der Stadt. 
    
      
        
          
            
              - Schreiber   Uhrmacher 1801
 
              - Heyl, Christian Wilh. geb.1780 gest.1849   Uhrm.
                1817 bis 1848
 
              - Grahlmann, Joseph, geb.1793 gest.1862    Uhrm.
                1821 bis 1859
 
              - Heimbrock, L.  Uhrmacher 1821
 
              - Fromme, Franz Anton Uhrmacher 1822
 
              - Godders  Uhrmacher 1822
 
              - Hüdepohl, Th. W. geb.1793 gest.1865   Uhrmacher
                1822 bis 1862
 
              - Lescow,Joh.Chr.Theodor  Uhrmacher 1826 bis
                1837
 
              - Cramer, Joh. Friedr. Daniel Uhrmacher 1826 bis 1837
 
              - Lautz, J.  Uhrmacher 1829
 
              - Eckhardt E.A. geb.1803 Uhrmacher 1829 bis 1873
 
              - Lautz, Ww. Handel  1837 bis 1845
 
              - Cramer Ww.  Uhrmacher 1841 bis 1845
 
              - Finkmann,H.H. geb.1809  Uhrmacher  1842
                bis 1873
 
              - Heuser, Max Friedr. geb. 1816 Uhrmacher 1845 bis
                1862
 
              - Otte, Joh. geb. 1828  Uhrmacher 1848
 
              - Krüger, Jos. Wilh.  Uhrmacher 1848 bis 873
 
              - Rehm, Julius geb. 1818  Uhrmacher 1848 bis
                1873
 
              - Schwörer, F. Händler geb. 1821 1848
 
              - Gersie, Friedrich geb.1819  Uhrmacher  
                1848 bis 1873
 
              - Sievers, J.E. Uhrmacher.  1848
 
              - Ellebrecht, Aug. Ludw. Hinr.  Uhrmacher 1851
                bis 1873
 
              - Ellersick, Juliane Handel 1855 bis 1859
 
              - Sander, Joh.G. Händler u.Ww.  1855 bis 1868
 
              - Leskow, Albert  UhrmacherGesell. pr.1847 1855
                bis 1873
 
              - Heuser, Max Friedr. Ww. Uhrmacher 1866 bis 1873
 
              - Krug, Luis Händler  1866
 
              - Cramer Jah. Friedr. Uhrmacher 1868 
 
              - Grau, Aug. Friedr. Wilh. Uhrmacher 1868 bis 1873
 
              - Heilmann, J.H. Uhrmacher 1868
 
              - Steinert, Adolph geb. 1844 Uhrmacher 1869 bis 1873
 
              - Baumann, Emil Uhrmacher 1871 bis 1873
 
             
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    Für weitere Informationen wende Dich bitte an :
    Heinz-Günter Vosgerau, Restaurator/Uhrmachermeister
    
   
     
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